Medizinrecht
Wir betreuen Ärztinnen und Ärzte sowohl hinsichtlich
der stetigen Probleme im Rahmen der Festanstellung etwa in Krankenhäusern
als auch die selbständigen Medizinerinnen und Mediziner in der eigenen
Praxis. Wenn Sie Ihre Praxis an den Junior übertragen möchten
oder gemeinsam mit Kollegen eine Sozietät gründen möchten,
so beraten wir Sie gerne und erstellen Ihnen die notwendigen Verträge,
welche vor allem unter standesrechtlichen Gesichtspunkten oftmals problembehaftet
sind. Auch spielt das ärztliche Berufsrecht oft bei der Außendarstellung
und beabsichtigten Werbemaßnahmen eine große Rolle. Ferner beraten
wir Sie in medizinischen Haftungsfragen. Wir führen zu medizinrechtlichen
Fragestellungen auch Inhouseschulungen und allgemeine Vortragsveranstaltungen
in Krankenhäusern durch.
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