Gerichtliche Vertretung
Unser stetiges Bemühen gilt zuvorderst der außergerichtlichen
Streitbeilegung, da ein Gerichtsverfahren nervenaufreibend ist und Ihre
Ansprüche oftmals erst nach Jahren umgesetzt werden können. Es
gibt aber zweifellos Fälle, innerhalb derer Sie auf die Inanspruchnahme
gerichtlicher Hilfe angewiesen sind und sich ein Streit nicht anders beilegen
lässt. Vor Gericht zählen sodann neben den fundierten Kenntnissen
des materiellen Rechts Einsatz, Strategie und Entschlossenheit ebenso wie
prozesstaktisches Geschick.
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