Gerichtliche Vertretung

 

Unser stetiges Bemühen gilt zuvorderst der außergerichtlichen Streitbeilegung, da ein Gerichtsverfahren nervenaufreibend ist und Ihre Ansprüche oftmals erst nach Jahren umgesetzt werden können. Es gibt aber zweifellos Fälle, innerhalb derer Sie auf die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe angewiesen sind und sich ein Streit nicht anders beilegen lässt. Vor Gericht zählen sodann neben den fundierten Kenntnissen des materiellen Rechts Einsatz, Strategie und Entschlossenheit ebenso wie prozesstaktisches Geschick. zurück zur Übersicht


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