Der erste Gang zum Anwalt
Der Schritt zum Anwalt ist in der Regel mit einem Problem verbunden, bei welchem wir Sie gerne mit persönlicher und rechtlicher Hilfe unterstützen. Wer zum ersten Mal den Weg zum Rechtsanwalt einschlägt, tut dies erfahrungsgemäß oft mit einer gewissen Unsicherheit. Wie läuft eine Beratung oder weitergehende Tätigkeit ab, was muss man alles von sich preisgeben und vor allem: was kostet die Dienstleistung? Wir möchten Ihnen eine kleine Hilfestellung leisten und Ihnen den Weg in unsere Kanzlei erleichtern.
Je früher desto besser
Warten Sie mit dem Gang zum Anwalt bitte nicht bis zum
Eingang einer Klage oder eines anderen gerichtlichen Schreibens. Außergerichtlich
lassen sich viele Dinge klären und eventuell auch unnötige Kosten
sparen. Für einen ersten Beratungstermin in unseren Kanzleiräumen
oder bei Ihnen, in dem wir Ihnen auch einen ersten Überblick über
die gesamte Rechts- und Sachlage geben, können wir zuvor telefonisch
auch das genaue Honorar vereinbaren. Fragen Sie schon im ersten Telefonat
nach den Kosten der Erstberatung, die einzelfallabhängig zwischen 80
und 160 Euro netto liegen. Hierzu stehen Ihnen auf unserer Homepage weitere
Informationen zur Verfügung, wodurch Sie sich einen Überblick
über die Kosten eines Rechtsanwalts verschaffen können. Viele
Dinge lassen sich schon im Vorfeld eines Anwaltsbesuchs erledigen. Dazu
stellen wir Ihnen einige hilfreiche Unterlagen, wie etwa unseren Aufnahmebogen
für Mandanten im Downloadbereich
zur Verfügung. Diese können wertvolle Zeit für das persönliche
und individuelle Gespräch sparen.