Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

 

Beim Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist die exakte Höhe der Honorare, die ein Mandant zu zahlen hat, manchmal im Vorhinein nicht genau einzuschätzen. Das RVG sieht eine kaum überschaubare Zahl an Tatbeständen vor, welche für verschiedene Leistungen Gebühren entstehen lassen, regelmäßig abhängig vom Streitwert.

Hier gibt es teils auch nur vorgegebene Rahmen, innerhalb derer sich ein Anwalt halten kann bzw. muss - abhängig vom Umfang der Tätigkeit. Ein kurzer Schriftsatz nebenher diktiert wird weniger Arbeit ausmachen als eine umfassende Korrespondenz mit der Gegenseite in englischer Sprache und tiefgehender Recherche. Im letzteren Fall dürfte es also angebracht sein, sich in höheren Regionen des Gebührenrahmens zu bewegen. Wichtig ist auch hier: informieren Sie sich schon zu Beginn direkt nach den voraussichtlichen Kosten, damit Sie eine Vorstellung vom gebührenrechtlich vorgesehenen Rahmen haben.

Im Downloadbereich finden Sie eine Gebührentabelle, an der Sie erkennen können, welcher Gebührenrahmen (horizontal) bei welchen Streitwerten (vertikal) generell vorgesehen sind. Der Wert 1,3 entspricht etwa einer durchschnittlichen Gebühr für die außergerichtliche Vertretung oder aber auch der sog. Verfahrensgebühr bei einem gerichtlichen Verfahren. Den genauen Rahmen - und welche Gebühren einschlägig sind - besprechen wir dann im Einzelfall.

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